Richtiges Heizen und Lüften in Wohnräumen

Richtiges Heizen und Lüften in Wohnräumen

In den letzten Jahren ist es zwischen Vermieter und Mieter verstärkt zu Streit über die Ursache von Schimmelpilz in Wohnräumen gekommen, mit dem sich Anwälte, Gerichte und vor allem Sachverständige auseinandersetzen müssen. Es geht immer wieder um die Fragen:

Ist Schimmel vorhanden und wenn ja, wer ist für die Beseitigung verantwortlich?

Letzteres ist immer davon abhängig, was die Ursache des Schimmels ist. Wenn das Dach undicht oder das Mauerwerk des Gebäudes rissig ist und dadurch Wasser in die Wohnung dringt, was dann zu Schimmel wird, liegt eindeutig ein Bauschaden vor. Dann ist der Vermieter für die Beseitigung verantwortlich. Der Mieter kann in diesem Falle alle Gewährleistungsrechte wahrnehmen, wie z. B. Miete mindern, Beseitigung verlangen.

Von vielen Mietern (oder Nutzern von Wohnräumen) wird aber übersehen, dass Schimmelbildung nicht immer gleich ein Bauschaden ist. Häufig führt fehlerhaftes Heizen und Lüften der Mieter zu Schimmel.

Jeder Mensch schwitzt Wasser aus. In der Nacht gibt ein Mensch ca. zwei Liter Wasser an die Raumluft ab; zwei Menschen demzufolge ca. vier Liter. Hinzu kommen weitere Feuchtigkeitsquellen, wie Wäsche trocknen, duschen, baden und kochen. Manche Wohnungen haben auch Aquarien für Fische oder Ähnliches. Alle diese Quellen geben Feuchtigkeit an die Raumluft ab.

Die Raumluft kann aber nur eine gewisse Menge Wasser aufnehmen. Je kälter die Raumluft ist, desto geringer ist die Aufnahmemenge. Kalte Luft kann so gut wie keine Feuchtigkeit aufnehmen. Die Feuchtigkeit fällt, wenn sie von der Raumluft nicht mehr aufgenommen werden kann, an den Wänden aus, bildet sich also zu Wasser. Wenn dieses Wasser nicht abgeführt wird, bildet sich nach und nach Schimmel.

Der Nutzer oder Mieter von Wohnräumen sollte gerade in der kalten Jahreszeit unbedingt folgende Maßnahmen beachten:

  • Sämtliche Räume, in denen geschlafen wurde, müssen morgens für 5 – 10 Minuten stoßgelüftet werden, also die Fenster weit öffnen und die Heizung für diese Zeit zudrehen. Wenn die Wohnung tagsüber genutzt wird, ist dieses Stoßlüften 2 – 3 mal zu wiederholen.
  • Nach jedem Duschen, Baden oder Kochen in Bad und Küche ist ebenfalls stoßzulüften.
  • Die Kippstellung von Fenstern ist dagegen zu vermeiden, da damit nicht die Feuchtigkeit aus den Räumen entweicht und die Räume (bei längerem Lüften) auskühlen.
  • Nach dem Schließen der Fenster ist die Heizung wieder aufzudrehen, sodass eine Raumtemperatur von 20 – 21 Grad erreicht wird.
  • Möbel, insbesondere große Schränke, sind mindestens 5 – 10 cm von der Wand zu rücken, damit dahinter eine Luftzirkulation stattfinden kann.
  • Schließlich darf die Heizung nicht durch Gardinen oder Möbel verstellt werden, damit sie ausreichend warme Luft abgeben kann.

Der Vermieter sollte diese Hinweise dem Mieter schon bei Abschluss des Mietvertrages schriftlich übergeben. Zum einen kann sich dann jeder Bewohner danach richten. Zum anderen kann er dann aber nicht behaupten, er hätte hiervon nichts gewusst. Ein Bewohner der Wohnung sollte bei auftretendem Schimmel in der Wohnung sein Wohnverhalten überprüfen. Erst wenn alle oben genannten Maßnahmen nicht helfen, liegt möglicherweise ein Bauschaden oder Mangel vor.

Beachtet der Mieter diese Verhaltensweise nicht und entsteht dadurch Schimmel in der Wohnung, so trägt der Vermieter keine Verantwortung. Der Mieter hat für die Beseitigung des Schimmels selbst zu sorgen. Unterlässt er auch dies, so macht er sich gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.

Dieses Problem des Schimmels ist durch veränderte Bauweise und Gewohnheiten der Menschen entstanden. Da Heizenergie teuer geworden ist, sind alle Bauten neueren Datums mit energieeinsparenden Vorrichtungen versehen. Beispielsweise sind die Fugen besser abgedichtet und gedämmt. Ferner schließen die Fenster dicht und sind nicht mehr luftdurchlässig, wie die alten Holzkastenfenster. In den Altbauten war durch diese undichten Stellen quasi automatisch für den notwendigen Luftaustausch gesorgt. In Neubauten hat dagegen der Mieter verstärkt für ein korrektes Heizen und Lüften zu sorgen.

Zurück