Anwaltskooperation / Bürogemeinschaft

Seit 1995 arbeitet Rechtsanwalt Lofing mit Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. Eckart Yersin zusammen. Im Jahre 1997 mündete diese Zusammenarbeit, der auch Rechtsanwältin Ursula von Albert-Muhr beitrat, in eine auf Dauer angelegte und durch tatsächliche Ausübung verfestigte Kooperation (§ 9 Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA).

Seit dem führen wir die Kurzbezeichnung „Dr. Yersin, v. Albert-Muhr, Lofing, Anwälte in Kooperation - Notar“. Die Anwälte sind bei gegenseitiger Mitarbeit und Vertretung jeweils unabhängig voneinander tätig. Wegen des Erreichens der Altersgrenze endete die Notarbestellung von Dr. Yersin im Jahr 2014, weswegen wir seitdem den Zusatz "a.D." angehängt haben.

Rechtsanwältin von Albert-Muhr ist aus der Kooperation 2009 ausgeschieden.

Seit 2010 sitzen wir in der Büroetage Meierottostraße 7 im 4. OG.

Unserer Bürogemeinschaft ist Rechtsanwalt und Notar Daniel Eichenauer (www.kanzlei-eichenauer.de) und Rechtsanwalt Dr. Marc Christoph Baumgart (www.ra-baumgart.de) beigetreten. Aufgrund der Zusammenarbeit von insgesamt vier Rechtsanwälten können wir neben dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht auch fachanwaltlichen Rat auf dem Gebiet des Medizinrechts, Immobilienrechts, Erb- und Familienrechts, Vertragsrecht und Arbeitsrecht durch die spezialisierten Kollegen anbieten.

Unser Kanzleiteam wird ergänzt durch die sehr freundliche und kompetente Rechtsanwaltsfachangestellte Frau Anica Schulz sowie die Mitarbeiterinnen der anderen Kollegen, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Jennifer Woßmann und Doreen Göbel sowie die Sachbearbeiterin Frau Renate Yersin.

Aufgrund dieser Kanzleistruktur ist es uns möglich, für jeden Mandanten individuell aber sehr kompetent eine Beratung und Vertretung anzubieten. Dabei ist uns der Direktkontakt zum Mandanten besonders wichtig, der in jeder Lage des jeweiligen Falles persönlich informiert und über Chancen und Risiken aufgeklärt wird.