Wohnungseigentümer, WEG & Verwalter

Rechtsanwalt Lofing ist dauerhafter Berater und Vertreter von Wohnungseigentumsverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelnen Wohnungseigentümern.

Er berät und vertritt insbesondere bei

  • Gestaltung und Auslegung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen,
  • Fragen des Sonder- und Gemeinschaftseigentums,
  • Fragen und Problemen bzgl. der Einladung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen,
  • Überprüfung von Beschlüssen,
  • Beschlussanfechtungen vor dem Amtsgericht,
  • Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen inkl. Heizkostenabrechnungen,
  • Überprüfung und Gestaltung von Beschlussprotokollen,
  • Instandhaltungsrücklage
  • Fragen zu Rechten und Pflichten des Verwalters,
  • Fragen zu Rechten und Pflichten des Verwaltungsbeirates,
  • und vieles mehr.

Das Wohnungseigentumsrecht wurde am 01.06.2007 grundsätzlich neu geordnet. Unter anderem wurde die Rechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft zementiert, Klagen im Wohnungseigentumsrecht der Zivilprozessordnung unterstellt und zahlreiche Kompetenzen der Gemeinschaft zur Fassung von Beschlüssen eröffnet. Damit ergeben sich aber eine Vielzahl von neuen Problemen und Fallstricken. Auch der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verfasst regelmäßig Grundsatzurteile, beispielsweise zur Darstellung zur Instandhaltungsrücklage oder Darstellung der Heizkosten in der Jahresgesamt- und Einzelabrechnung. Diese müssen sowohl vom Verwalter aber auch von der Gemeinschaft und den einzelnen Wohnungseigentümern beachtet werden. Hier ist regelmäßig fachkundiger Rat dringend erforderlich. Für meine Mandanten habe ich immer ein offenes Ohr.