Gewerbemieter

Rechtsanwalt Lofing berät und vertritt zahlreiche Gewerbemieter, insbesondere bei der Frage

  • der Ausgestaltung von Gewerbemietverträgen,
  • zu Kontokurenzschutzklauseln,
  • zu Staffelmiet- und Indexvereinbarungen,
  • zu Schönheitsreparaturen,
  • zur Kaution,
  • zu mieterseitigen Ein- und Umbauten,
  • hinsichtlich der Beendigung von Mietverhältnissen inkl. Ausübungen von Optionen
  • und vieles mehr.

Im Gegensatz zum Wohnraummieter genießt der Gewerberaummieter keinen besonderen Kündigungsschutz. Aus diesem Grunde ist die vertragliche Gestaltung hinsichtlich der Dauer des Mietverhältnisses inkl. der Vertragsgestaltung bzgl. einer Option für den Gewerbemieter von elementarer Bedeutung. Aber auch die Fragen von Ein- und Umbauten, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen, Kontokurenzschutzklauseln und viele andere Fragen sind für den Gewerberaummieter sehr wichtig. Hierbei gilt es auch die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu beachten. Um hier richtig seine Rechte zu wahren, ist fachkundiger Rat erforderlich. Für meine Mandanten habe ich immer ein offenes Ohr.