Wohnraummieter

Die Beratung und Vertretung betrifft insbesondere Fragen

  • zur Überprüfung von Mietverträgen, unter anderem im Hinblick auf Schönheitsreparaturen, Kleinstreparaturklauseln, Mietkaution etc.,
  • zur Mietkaution,
  • zu Mieterhöhungen nach Berliner Mietspiegel,
  • zu Ankündigungen von Modernisierungsmaßnahmen und Mieterhöhungen,
  • zur Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen,
  • zur Kündigung wegen Zahlungsverzug oder anderer Verstöße,
  • zu Betriebs- und Heizkostenabrechnungen,
  • zu Mietmängeln und zur Möglichkeit von Minderungen,
  • zur Abwehr von Räumungsansprüchen wegen Eigenbedarf oder angeblicher Vertragsverstöße
  • und viele mehr.

Ein Wohnraummieter genießt nach dem gesetzlichen Willen besonderen Schutz. Weder kann ein Mieter ohne Grund gekündigt werden, noch ist es möglich, die Miete in willkürlicher Weise zu erhöhen. Gleichwohl gibt es oftmals erheblichen Streit gerade über die Berechtigung einer Kündigung oder einer Mieterhöhung. Weiterhin gibt es regelmäßig Streit über die Frage, ob Schönheitsreparaturen durch den Mieter während des Mietverhältnisses oder nach Beendigung durchgeführt werden müssen. Weiterhin gibt es häufig Probleme wegen Mängeln, insbesondere wegen Schimmel in der Wohnung. Bei all diesen Fragen muss auch die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs beachtet werden. Bei Problemen mit dem Vermieter sollte sich ein Wohnraummieter regelmäßig fachanwaltlich beraten lassen, was ich gerne durchführe. Für meine Mandanten habe ich immer ein offenes Ohr. Nur die richtige Vorgehensweise erhöht die Chance zur erfolgreichen Durchsetzung der Ansprüche.