Gütesiegel für Fortbildung

Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)

Es liegt in der Natur der Sache, dass Mandanten die fachliche Kompetenz ihres Rechtsanwalts oft schwer einschätzen können. Aus diesem Grunde hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bereits im Jahre 2007 das Fortbildungszertifikat „Qualität durch Fortbildung“ geschaffen, das dem Rechtsanwalt verliehen wird, der regelmäßig Fortbildungen über einen Zeitraum von drei Jahren nachweist.

Seit 2007 werden mir regelmäßig für nachgewiesene Fortbildungen die Fortbildungszertifikate „Qualität durch Fortbildung“ verliehen. Am 10. Februar 2022 erhielt ich wiederum dieses Zertifikat.

Innerhalb von drei Jahren muss ein Rechtsanwalt in vier verschiedenen Modulen sich fortbilden, nämlich

  • materielles Recht,
  • Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht,
  • Verfahrens- oder Prozessrecht sowie
  • Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung.

In jedem dieser Module ist Fortbildung nachzuweisen durch die Teilnahme an Seminaren, Fachveranstaltungen, Gesprächskreisen oder Qualitätszirkeln, durch Tätigkeit als Prüfer, juristische Fachveröffentlichungen bzw. durch Eigenstudium.

Rechtsanwälte, denen dieses Fortbildungszertifikat verliehen worden ist, haben in besonders herausragender Weise ihr Fortbildungsengagement bewiesen.

Sie können sich daher bei mir auf eine qualifizierte Rechtsberatung und Vertretung verlassen.