Vermieter & Hausverwaltungen

Rechtsanwalt Lofing ist ständiger Ansprechpartner von mehr als 15 professionellen Hausverwaltern und zahlreichen Vermietern im Bereich des Mietrechts. Er berät und vertritt insbesondere bei Fragen

  • der Ausgestaltung und Überprüfung von Mietverträgen,
  • zur Mietkaution,
  • zur Gestaltung von Mieterhöhungen aufgrund ortsüblicher Vergleichsmiete,
  • zur Gestaltung von Modernisierungsankündigungen,
  • zur Gestaltung und Durchsetzung von Mieterhöhungen nach Modernisierung,
  • zur Gestaltung von wirksamen Klauseln zu Schönheitsreparaturen und Durchsetzung von Schönheitsreparaturen,
  • zu Kündigungen wegen Zahlungsverzug oder sonstiger Vertragsverletzungen und Räumung der Wohnung,
  • zu Eigenbedarfskündigungen,
  • zur Gestaltung und Durchsetzung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen,
  • zur Reaktion auf Mängelanzeigen und Mietminderung sowie
  • zur Mietpreisbremse.

Das Wohnraummietrecht befindet sich regelmäßig im Wandel. Zum einen werden immer wieder neue Gesetze und Paragraphen zum Wohnraummietrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt, wie z. B. letztmalig die §§ 556 d bis g bzgl. der Fragen zur Mietpreisbremse. Zum anderen kommt aber auch eine Flut von Urteilen vieler Instanzgerichte und letztlich auch vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs. Zwar wurde dadurch eine einheitliche Rechtsprechung eingeführt. Der Bundesgerichtshof produziert aber eine Reihe von Urteilen zu Schönheitsreparaturen, Kündigungen, Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Kautionen oder die Frage der Wohnfläche, die beachtet werden müssen. Dies wiederum eröffnet für viele Vermieter und Hausverwaltungen Fallstricke, die erkannt und wenn möglich gelöst werden müssen. Hierfür ist immer fachanwaltlicher Rat sinnvoll, welchen ich gerne für Sie durchführe. Bei meinen Mandanten habe ich für alle größeren und kleineren Probleme regelmäßig ein offenes Ohr.